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Häufig gestellte Fragen zum Anmeldeverfahren

Wie viele Plätze gibt es an unserer Schule?

Da unsere Schule das einzig allgemein zugängliche Gymnasium in der Stadt Frankfurt (Oder) ist, gibt es keine Kapazitätsbegrenzung. Die Anzahl der gebildeten Klassen pro Jahrgangsstufe hängt von der Gesamtanzahl aller Anmeldungen ab. Aktuell gibt es 5 Klassen in der Jahrgangsstufe 7.

Wie viele Kinder lernen in einer Klasse?

Aufgrund der Größe vieler Klassenräume streben wir an, die Anzahl von 26 Schülern pro Klasse möglichst nicht zu überschreiten. Entsprechend des Richtwertes des Landes Brandenburg ist allerdings die Aufnahme bis zu 30 Schülern möglich.

Wann können wir unser Kind an der Schule anmelden?

Eine direkte Anmeldung bei uns für den Besuch einer 7. Klasse ist nicht erforderlich und auch nicht möglich. Sie müssen alle Anmeldeunterlagen (Anmeldeformular, Kopie des Grundschulgutachtens, Kopie des Halbjahreszeugnisses) gleich nach den Winterferien wieder in der Grundschule Ihres Kindes abgeben.

Müssen wir auf dem Anmeldeformular unbedingt eine Zweitwunschschule benennen?

Ja. Alle Anmeldeunterlagen gelangen zunächst immer an die Erstwunschschule. Bei der Eröffnung des Aufnahmeverfahren kann es jedoch unter Umständen zu Auswahlentscheidungen kommen. Für diesen Fall ist das Benennen einer Zweitwunschschule erforderlich, an die dann die Unterlagen weitergeleitet werden.

Mein Kind hat die Notensumme 8. Kann ich es dennoch am Gymnasium anmelden?

Prüfen Sie zunächst gründlich, ob Ihr Kind den erhöhten Anforderungen des Schulbesuchs an einem Gymnasium auch wirklich gewachsen ist. Sollten Sie unter diesen Umständen als Erstwunschschule ein Gymnasium benennen, werden Sie automatisch durch das Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder), aufgefordert, Ihr Kind zu einem Durchlauf des Probeunterrichts zu schicken. Das Lehrkräfteteam nimmt nach Absolvieren des Probeunterrichts eine abschließende Einschätzung für den weiteren Schulbesuch Ihres Kindes vor.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Aufnahme meines Kindes?

Für die Aufnahme an einem Gymnasium ist die Eignung nachzuweisen. Diese wird mit der Bildungsgangempfehlung AHR im Grundschulgutachten und mit einer Notensumme nicht größer als 7 grundsätzlich anerkannt. In allen anderen Fällen muss durch erfolgreiche Teilnahme am Probeunterricht die Eignung nachgewiesen werden.

Wir wohnen nicht in Frankfurt (Oder). Können wir unserer Kind dennoch anmelden?

Ja, vorausgesetzt Ihr Kind erfüllt die Zugangsvoraussetzungen. Für die Aufnahme an einem Gymnasium ist nur die Eignung des Kindes, nicht aber der Wohnsitz der Familie entscheidend.

Kann mein Kind gemeinsam mit seinem besten Freund in eine Klasse kommen?

Für die Aufnahme in eine bestimmte Klasse gibt es keinen Rechtsanspruch. Für die Zuordnung des Kindes zu einer Klasse zählt zunächst die gewünschte zweite Fremdsprache, denn alle Kinder der Klasse lernen laut Stundenplan die gleiche Sprache. Sollte dieses Merkmal auch für den "besten Freund" zutreffen, können solche besonderen Wünsche auf dem Anmeldeformular unter "Hinweise" vermerkt werden. Bei der Klassenbildung kann dann eventuell darauf eingegangen werden.

Ist es möglich, nach der Aufnahme am Gymnasium noch die Klasse zu wechseln?

In der Regel ist das nicht mehr möglich. Bei der Klassenbildung wird die gewünschte zweite Fremdsprache zu Grunde gelegt. Darüber hinaus wird mit dem schriftlichen Aufnahmebescheid jedem Kind die neue zukünftige Klasse mitgeteilt. Ein nachträglicher Klassenwechsel stellt damit meist einen großen organisatorischen Aufwand dar und ist ohne die Einbeziehung "unbeteiligter Kinder" nicht realisierbar. Versuchen Sie diesbezügliche Wünsche bereits im Vorfeld mit dem Anmeldeformular so präzise wie möglich zu äußern.

Ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die zweite Fremdsprache zu wechseln?

Nein. Bei der Klassenbildung wird berücksichtigt, dass alle Kinder die gleiche Fremdsprache erlernen. Ein Wechsel der Fremdsprache innerhalb der Klasse ist daher nicht möglich. Weiterhin muss die gewählte Fremdsprache durchgängig mindestens bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 belegt werden. Eine Abwahl ist danach möglich, wenn in der Jahrgangsstufe 9 mit Latein oder Spanisch begonnen wurde.

Wann kann mein Kind Latein erlernen?

Latein gibt es zunächst als ergänzendes Sprachangebot in der Jahrgangsstufe 9 (dritte Fremdsprache). Von hier an kann Latein an unserer Schule bis zum Ende der Jahrgangsstufe 12 durchgängig belegt werden und schließt dann bei erfolgreicher Teilnahme mit dem Latinum als zusätzliche Qualifikation in Verbindung mit dem Reifezeugnis (Abitur) ab.

Was bedeutet dritte Fremdsprache?

Die dritte Fremdsprache ist ein zusätzliches Angebot, das in der Jahrgangsstufe 9 beginnt und freiwillig genutzt werden kann. Eltern entscheiden gemeinsam mit ihrem Kind, ob das Erlernen einer weiteren (also dritten) Fremdsprache erfolgen soll. Dazu ist eine schriftliche Anmeldung im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 8 notwendig. Mit einer solchen Anmeldung besteht gleichzeitg die Verpflichtung, für mindestens ein Schuljahr am Unterricht und der damit verbundenen Leistungsbewertung in der gewählten Sprache teilzunehmen. Unser Gymnasium bietet Latein oder Spanisch als dritte Fremdsprache an.

Kann ich mein Kind auch noch zu einem späteren Zeitpunkt am Gymnasium anmelden?

Ein Schulwechsel ist in begründeten Fällen auch zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Jahrgangsstufe 9 grundsätzlich möglich, wenn es in der belegten zweiten Fremdsprache einen freien Platz bei uns gibt. Darüber hinaus ist auch dabei stets die Eignungsfeststellung zu beachten.

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