• DE

Mund-Nasen-Schutz

Ein Regelschulbetrieb ist nur dadurch möglich, dass die Abstandregelungen zwischen Schülern einer Klasse oder eines Kurses sowie zwischen Schülern und Lehrkräften aufgehoben wurden. Um so wichtiger ist es daher, durch begleitende Maßnahmen das Infektionsrisiko für alle so gering wie möglich zu halten.

Aus Verantwortung und Respekt gegenüber anderen Personen und zur Erhöhung der eigenen Sicherheit gilt für unsere Schule daher ab dem 10. August zunächst das Gebot zum grundsätzlichen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Schülerinnen und Schüler, alle Lehrkräfte und technischen Mitarbeiter sowie alle Besucher und Gäste. Davon ausgenommen sind die Situationen des Unterrichts in den entsprechenden Räumen und die Pause im Freien auf dem Schulhof.

Aufgrund verschärfter Maßnahmen zur möglichen Eindämmung der Corona-Infektionen gilt für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ab dem 2. November 2020 eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch im Unterricht. Das resultiert insbesondere aus der Situation, dass aufgrund des Kurssystems in der gymnasialen Oberstufe die Bildung konstanter Lerngruppen in allen Unterrichtsfächern nicht möglich ist.

< zurück