Gesamtqualifikation

Die Gesamtqualifikation am Ende der gymnasialen Oberstufe setzt sich aus den Einzelbewertungen der Kurse und dem Abiturergebnis zusammen. Folgende Regelungen gelten:


Zusammensetzung der Gesamtqualifikation

Leistungskursbereich

  • sechs Leistungskurse der ersten drei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase in doppelter Wertung
  • zwei Leistungskurse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase in einfacher Wertung

Grundkursbereich

  • 22 Grundkurse der vier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase in einfacher Wertung einschließlich der ersten drei Halbjahreskurse des dritten und vierten Abiturprüfungsfaches

Abiturbereich

  • der Kurs des letzten Schulhalbjahres in den vier Abiturprüfungsfächern der Qualifikationsphase in einfacher Wertung
  • die Bewertungen der Abiturprüfungen bei vier Abiturprüfungsfächern in vierfacher Wertung oder bei Einbringung einer fünften Prüfungskomponente die Bewertungen der Abiturprüfungen in den vier Abiturprüfungsfächern in dreifacher und in der fünften Prüfungskomponente in vierfacher Wertung


Einzubringende Grundkurse

Folgende Grundurse sind verpflichtend einzubringen, sofern diese nicht als Leistungskursfach belegt wurden:

  • vier Halbjahreskurse im Fach Deutsch
  • vier Halbjahreskurse in einer Fremdsprache
  • zwei Halbjahreskurse in den Fächern Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel
  • vier Halbjahreskurse im Aufgabenfeld II, darunter mindestens zwei im Fach Geschichte
  • vier Halbjahreskurse im Fach Mathematik
  • vier Halbjahreskurse in den Naturwissenschaften, wobei es sich entweder um vier Halbjahreskurse in einer Naturwissenschaft oder um je zwei Halbjahreskurse aus zwei in der Einführungsphase unterrichteten Naturwissenschaften handeln kann
  • die ersten drei Halbjahreskurse des 3. und 4. Abiturprüfungsfaches, sofern nicht bisher schon ohnehin genannt
  • ein Halbjahreskurs in der gegebenenfalls in der Einführungsphase als zweite Fremdsprache neubegonnenen Fremdsprache aus dem letzten Schuljahr der Qualifikationsphase

Beachte:

Ist die Anzahl der einzubringenden Grundkurse geringer als 22, so werden nach Wahl der Schülerin oder des Schülers weitere in der Qualifikationsphase belegte Grundkurse eingebracht. In jedem Fach dürfen insgesamt höchstens vier Grundkurse, in Sport höchstens drei Grundkurse eingebracht werden.

Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife Leistungskursbereich

  • in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase ist kein Kurs mit null Punkten bewertet worden
  • in mindestens vier der sechs Leistungskurse der ersten drei Schulhalbjahre der Qualifikationsphase sind jeweils mindestens fünf Punkte in einfachen Wertung erreicht worden
  • insgesamt sind mindestens 70 Punkte erreicht worden

Grundkursbereich

  • in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase ist kein einzubringender Kurs mit null Punkten bewertet worden
  • in mindestens 16 Kursen sind jeweils mindestens fünf Punkte erreicht worden
  • insgesamt sind mindestens 110 Punkte erreicht worden

im Abiturbereich

  • im letzten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase ist kein Kurs in den Abiturprüfungsfächern mit null Punkten bewertet worden
  • keine Abiturprüfung ist mit null Punkten bewertet worden, es sei denn, bei einer mit null Punkten bewerteten Abiturarbeit sind in einer zusätzlichen mündlichen Abiturprüfung mindestens zwei Punkte oder in einer Wiederholungsprüfung mindestens ein Punkt erreicht worden (Ausmahme: fünfte Prüfungskomponente)
  • in mindestens zwei Abiturprüfungsfächern, darunter in einem Leistungskursfach, sind mindestens jeweils fünf Punkte der einfachen Wertung in der Abiturprüfung erreicht worden (Ausmahme: fünfte Prüfungskomponente)
  • insgesamt sind mindestens 100 Punkte erreicht worden

Die folgenden Seiten führen zu einem realen Beispiel und veranschaulichen schrittweise, wie so eine Gesamtqualifikation entsteht.

 
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