Krankmeldungen
Schülerkrankmeldungen:
- Sind spätestens am zweiten Fehltag telefonisch im Sekretariat für Schülerangelegenheiten (Frau Martin, Tel. 0335-4008836) zu melden.
- Bei längerer Krankheit ist ein Zwischenbescheid nach zwei Wochen vorzulegen.
- Nach Beendigung der Krankheit erteilen die Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler der Schule (Klassenleiter/Tutor) eine schriftliche Mitteilung über den Zeitraum des Fehlens.
- Volljährige Schülerinnen und Schüler sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich.
- Bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen kann die Schulleitung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen. Sofern Kosten entstehen, sind diese von den Eltern zu tragen.
- Bei Prüfungen und Klausuren sind generell ärztliche Bescheinigungen vorzulegen.





