Allgemeines zur Abiturprüfung
- die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung
- erstes und zweites Abiturprüfungsfach sind die beiden Leistungskursfächer
- je Aufgabenfeld ist mindestens ein Fach zu wählen
- ein mündliches Abiturprüfungsfach darf nicht gleichzeitig schriftliches Abiturprüfungsfach sein
- zwei der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächer sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache
- drittes und viertes Abiturprüfungsfach wurden in der Regel seit Beginn der Einführungsphase durchgängig als Grundkurs belegt
- das dritte Abiturprüfungsfach muss Klausurfach sein
- das Fach Sport kann nur viertes Abiturprüfungsfach sein
- Darstellendes Spiel darf nicht als Abiturprüfungsfach gewählt werden
Schriftliche Abiturprüfung
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden in den beiden Leistungskursfächern und in einem vom Schüler selbst gewählten Grundkursfach statt.
Dauer
- im ersten und zweiten Abiturprüfungsfach 270 Minuten
- im dritten Abiturprüfungsfach 210 Minuten
Die Arbeitszeit beinhaltet eine individuelle Lese- und Auswahlzeit für die Prüflinge.
Mündliche Abiturprüfungen
Arten
- Prüfung im vierten Abiturprüfungsfach
- als Kolloquium, sofern eine Besondere Lernleistung als fünfte freiwillige Abiturprüfung erbracht wird
- pflichtige Zusatzprüfung im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach
- freiwillige Zusatzprüfung im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach
Pflichtige Zusatzprüfungen werden im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach angesetzt, wenn die Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife im Abiturbereich noch nicht erfüllt sind.
Freiwillige Zusatzprüfungen können jeweils im ersten bis dritten Abiturprüfungsfach gewählt werden, sofern nicht bereits eine pflichtige Zusatzprüfung in diesem Fach angesetzt wurde.
Dauer
- Vorbereitungszeit: 30 Minuten
- Dauer im ersten bis vierten Abiturprüfungsfach: in der Regel 20 Minuten.
- Dauer des Kolloquiums: in der Regel 30 Minuten.
Besondere Lernleistung
Nach §25 Absatz (1) Punkt 2. ist das Kolloquium zur Besonderen Lernleistung eine mündliche Abiturprüfung.
Nach §10 Absatz (1) Satz 2 gilt für ein mündliches Abiturprüfungsfach, dass es nicht gleichzeitig ein schriftlichen Abiturprüfungsfach sein darf.
Damit ergibt sich für das Kolloquium und die BL ganz eindeutig: Die BL kann nur in einem Fach gewählt werden, dass nicht schon als Abiturprüfungsfach gewählt wurde.
Ich habe das ministerielle Antragsformular für die BL berichtigt und bitte dieses herunter zu laden und zu verwenden: Download Antrag BL





