Aufbau der GOST

Die gymnasiale Oberstufe besteht aus einer einjährigen Einführungsphase und einer zweijährigen Qualifikationsphase. In den aktuellen Gesetzestexten spricht man nicht mehr von den Klassenstufen 11-13. Das hat wohl seinen Grund darin, dass sie auch für den Zeitraum nach dem 13-jährigen Abitur gelten sollen. Entsprechende Schulversuche (z. B. die sog. Schnellläuferklasse an unserer Schule) laufen schon.
Weil es jedoch einfacher ist, wird in diesem Text auf den Begriff Jahrgangsstufe (kurz: JGS) zurückgegriffen.

Einführungsphase

  • derzeit die JGS 11
  • fordert eigenverantwortlichen Wahl- und Differenzierungsentscheidungen
  • bereitet inhaltlich und methodisch auf die Anforderungen der Qualifikationsphase vor
  • erleichtert die Gewöhnung an den Kursunterricht (vor allem ständig wechselnde Lerngruppen)
  • gewöhnt an das Schreiben von Klausuren
  • macht mit dem neuen Bewertungssystem vertraut:
    Noten mit Tendenz: 1+ 1 1- 2+ 2 2- ... 5+ 5 5- 6
    Punkte: 15 14 13 12 11 10 ... 03 02 01 00
  • Bewertungen haben noch keine Relevanz für das Abitur
  • im ersten Halbjahr werden 10 Grundkurse (GK) zu je 3 Wochenstunden belegt (Ausnahme: je 4 Wochenstunden in einer neubegonnene Fremdsprache)
  • im zweiten Halbjahr werden aus dem Angebot der Schule 2 Leistungskurse zu je 5 Wochenstunden gewählt und belegt (natürlich fallen dann die Grundkurse in diesen Fächern weg)
  • besondere Lernangebote (ein- bis zweistündige Kurse) dienen der Vorbereitung und Heranführung an das geforderte Niveau

Qualifikationsphase

  • derzeit die JGS 12 und 13
  • die Kursbelegung aus der Einführungsphase wird fortgeführt
  • eigentlich hat jede einzelne Bewertung eine Relevanz für das Abitur
  • am Ende der Qualifikationsphase erfolgt i.d.R. die Zulassung zur Abiturprüfung und die Abiturprüfung

Verweildauer in der GOST

  • Verweildauer: drei Jahre
  • Höchstverweildauer: vier Jahre (durch einmalige Wiederholung einer JGS oder Rücktritt um eine JGS)
  • entschuldigtes Fehlen, Beurlaubungen, Wiederholung der Abiturprüfung werden nicht auf die Höchstverweildauer angerechnet
  • durch vorzeitiges Eintreten in die zweite Hälfte der Einführungsphase kann Verweildauer verkürzt werden (Überspringen des 2. Halbjahres der 10. sowie des 1. Halbjahres der 11. JGS)



 
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